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Ich berate und vertrete Arbeitnehmer:innen ebenso wie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Das Arbeitsrecht ist von komplexen gesetzlichen Bestimmungen, kollektivvertraglichen Regelungen und kurzen Fristen geprägt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um finanzielle Nachteile oder langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Insbesondere bei der Beendigung von Dienstverhältnissen und offenen Ansprüchen ist es essentiell möglichst schnell tätig zu werden.

Leistungsschwerpunkte

  • Dienstvertragsprüfung und -gestaltung
  • Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Kündigung und Entlassung sowie deren Anfechtung
  • Abfertigung, Urlaubs- und Entgeltansprüche
  • Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.

In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte.