IESG Anmeldungen / Insolvenzrecht
Durchsetzung offener Entgeltansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds.
Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, stehen Arbeitnehmer:innen häufig vor der Frage, wie offene Entgeltansprüche gesichert werden können. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung und Anmeldung Ihrer Ansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Der Insolvenz-Entgelt-Fonds sichert unter bestimmten Voraussetzungen offene Ansprüche wie insbesondere:
- Ausstehende Löhne und Gehälter
- Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Überstundenentgelt
- Urlaubsersatzleistungen
- Kündigungsentschädigungen
- Abfertigungen
Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.
In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte.